Bei diesem Angebot handelt es sich um ein ca. 742 m² großes Baugrundstück.Das attraktiv gelegene Baugebiet liegt im Speckgürtel von Bielefeld an der Bielefelder Straße, Ecke Herforder Straße im Spenger Ortsteil Lenzinghausen.Mit der Erschließung wird voraussichtlich im Mai 2023 begonnen, sodass der Baubeginn der Häuser voraussichtlich ab Oktober 2023 erfolgen kann.Die einzelnen Grundstücke können mit freistehenden Einfamilienhäusern und teilweise mit Doppelhäusern bebaut werden. Die Grundstücke werden vollständig erschlossen verkauft. Die Kosten für die Hausanschlüsse Wasser, Strom und Medien sind vom Käufer zu tragen. Benötigen Sie Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Bauträger? Gerne können wir Sie dahingehend beraten.Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie einen Beratungs- oder Besichtigungstermin mit uns!
Die Kleinstadt Spenge liegt im Nordosten von Nordrhein-Westfalen und gehört zum ostwestfälischen Kreis Herford im Regierungsbezirk Detmold. Der Ort liegt zu Füßen des Teutoburger Waldes, einer Region, die auch als die "Toskana des Nordens" bezeichnet wird. Der Teutoburger Wald bietet Ihnen eine erholsame Natur und diverse, abwechslungsreiche Spazier-, Wander- und Fahrradrouten. Spenge bietet eine gute Verkehrsanbindung an die Autobahnen A 30 und A 2 sowie an die umliegenden Städte Bielefeld, Herford, Melle, Bünde und Enger.Verschiedene Einkaufsmöglichkeiten, Supermärkte, Ärzte, Schulen, Kindergärten und die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel sind in wenigen Minuten erreichbar.
Weitere Objekte finden Sie auf unserer Homepage:www.floettmann-immobilien.de Wir sind spezialisiert auf: • Wohnungen zur Miete • Wohnungen zum Kauf • Häuser zur Miete • Häuser zum Kauf • Gewerbeimmobilien • Anlageimmobilien • Auslandsimmobilien • Seniorenimmobilien • Ferienimmobilien auf Mallorca Tätig in:• Bielefeld• Lippe (Kreis)• Gütersloh (Kreis)• Bad Salzuflen• Herford (Kreis)Weitere Dienstleistungen umfassen:• Bewertungen und Gutachten• Architektenleistungen• BauträgerGeldwäschegesetz: Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Horst Flöttmann Immobilien Planen+Bauen GmbH
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